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Mitgliedschaft

  1. Als ordentliches Mitglied können dem SSV Hennef alle Sportvereine mit Sitz in Hennef beitreten, die einer ordentlichen Mitgliederorganisation des LSB NRW gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung des LSB NRW oder einem sporttreibenden Fachverband angehören. Die Mitgliedschaft ist von der Steuerbegünstigung nach den §§ 51 ff. AO abhängig und durch Freistellungsbescheid nachzuweisen.

  2. Die Mitgliedschaft setzt voraus, dass das Mitglied in das Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg eingetragen ist.

  3. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag (formlose E-mail an kontakt(at)ssv-hennef.de) des Sportvereins, entscheidet das Präsidium. Wird ein Antrag vom Präsidium abgelehnt, so entscheidet auf Antrag die nächste Mitgliederversammlung.

  4. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr i. H. v. 25 Euro erhoben.